Am 1. Juni 2024 beginnt eine neue vierjährige Amtsdauer 2024 bis 2028 der Behörden der Kirchgemeinden sowie der Kirchenpfleger oder Kirchenpflegerinnen. Auf Beschluss des Kirchenrates sind bis spätestens 5. Mai 2024 in den Kirchgemeinden die Erneuerungswahlen der Kirchenvorsteherschaften, die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Kirchenvorsteherschaft, die Wahl des Kirchenpflegers oder der -pflegerin sowie jene des Wahlbüros und der Rechnungsrevisoren und -revisorinnen durchzuführen. Die Kirchenvorsteherschaft hat die Rechnungsgemeinde mit den Erneuerungswahlen auf den Sonntag, 5. Mai 2024 nach dem Gottesdienst, festgelegt.

Gemäss Beschluss des Kirchenrates besteht die Kirchenvorsteherschaft aus mindestens fünf von der Kirchgemeinde gewählten Mitgliedern. Das Wahlbüro zählt drei Mitglieder, die nicht der Kirchenvorsteherschaft angehören. In die kirchlichen Behörden wählbar sind Mitglieder der Evangelischen Landeskirche, die das 16. Altersjahr erreicht und in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben. Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind von der Wohnsitzpflicht ausgenommen, müssen aber Mitglied der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau sein.

Für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Sirnach stellt die Besetzung aller Ämter eine grosse Herausforderung dar. Der Kirchenvorsteherschaft sind bislang noch keine Namen bekannt, die die Lücken auffüllen könnten. Gesucht werden Personen für die Vorsteherschaft (mind. 3), das Präsidium (1), das Wahlbüro (2) und die Rechnungsrevision (1). Ebenso ist immer noch der Sitz eines Synodalen vakant.